Berlin (MH) – Das Kammergericht Berlin hat zwei Flächen nahe der Komischen Oper als Eigentum des Landes anerkannt. Berlin sei wirksam vom Verkauf der Grundstücke zurückgetreten, hieß es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Damit kann am Gebäude der Komischen Oper ein Erweiterungsbau mit Büros und Probebühnen errichtet werden.
Ein Investor hatte die Flächen im Jahr 2000 erworben, aber nicht bebaut. Daher machte die Berliner Finanzverwaltung 2014 von der im Kaufvertrag enthaltenen Rücktrittsklausel Gebrauch.
Berlin will die 1947 errichtete Komische Oper ab 2023 sanieren. Das Haus wurde zuletzt in den 1960er Jahren modernisiert. Für die Baumaßnahmen sind bislang 227 Millionen Euro veranschlagt. Während der Arbeiten soll das Ensemble in das Schiller Theater ziehen und an anderen Orten der Stadt spielen. Die Wiedereröffnung des Stammsitzes ist für 2027 geplant.
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(wa)
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(25.02.2020 – 11:14 Uhr)
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