Berlin aktualisiert Hygiene-Standards für Chöre in Räumen

10. August 2020 - 17:48 Uhr

Berlin (MH) – Berliner Chöre dürfen wieder in geschlossenen Räumen singen. Die Senatskulturverwaltung hat dazu eine aktualisierte Fassung des Corona-Hygienerahmenkonzepts für Kultureinrichtungen veröffentlicht. Es sieht unter anderem einen Mindestabstand zwischen den Sängern von zwei Metern in alle Richtungen vor und macht genaue Vorgaben zur Belüftung der Räume. Das Tragen eines Mundschutzes auch während der Proben wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Der Abstand zum Publikum muss mindestens vier Meter betragen.

Chor

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Der Berliner Senat hatte am 23. Juni mit der Landes-Infektionsschutzverordnung beschlossen, Chorgesang in geschlossenen Räumen zu verbieten. Ein infizierter Mensch stoße beim Singen, Deklamieren und Schreien mit seiner Atemluft mehr Aerosole aus, die Viren verbreiten können, als beim Sprechen, hieß es zur Begründung. Nach Protesten von Musikverbänden beschloss der Senat am 21. Juli, das gemeinsame Singen wieder zu erlauben. Voraussetzung war jedoch eine Aktualisierung des Hygienerahmenkonzepts, die nun vorliegt.

Die Maßnahmen garantierten "eine vernünftige Ausgewogenheit von Risiko-Minimierung bei der möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus und dem Bedürfnis, in Kirchen und Chören endlich wieder gemeinsam zu singen", erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Der Landesmusikrat begrüßte die Änderungen: "So können wir alle wieder mit gutem Gefühl und Gewissen zur Chorprobe gehen", sagte Ralf Sochaczewsky, zuständiges Präsidiumsmitglied für Chor. "Eine Chorgemeinschaft stellt sich geschlossen den Herausforderungen der aktuellen Situation", betonte der Geschäftsführer des Chorverbandes Berlin, Gerhard Schwab.

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(wa)

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