Private Musikschulen bleiben umsatzsteuerfrei

26. Oktober 2012 - 11:47 Uhr

(Zusammenfassung)

Berlin (mh) – Private Musikschulen bleiben von der Umsatzsteuer befreit. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit dem Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Erst am Vortag hatte der Finanzausschuss aus dem Gesetzentwurf die ursprünglich geplante Änderung der umsatzsteuerlichen Regelungen für Bildungsleistungen gestrichen. Somit bleibt es bei der aktuellen Rechtslage, wonach öffentliche und private Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei sind.

Bundesweit hatten Musik-, Tanz- und Ballettschulen um ihre Existenz gefürchtet. Die Erhebung der Umsatzsteuer hätte ihre Leistungen um 19 Prozent verteuert, was sich viele Eltern nicht leisten könnten. Die Steuer selbst zu tragen, wäre den meisten Bildungseinrichtungen ebenso wenig möglich. Verbände, Lehrer, Eltern und Schüler hatten gegen die geplante Neuregelung protestiert. Eine Petition an den Bundestag haben nach Angaben des Deutschen Tonkünstlerverbandes über 94.000 Menschen unterschrieben, fast doppelt so viele wie nötig.

Die Petition führte Ende September zu einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Am Mittwoch beschloss das Gremium dann einstimmig, die Neufassung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG ersatzlos zu streichen. Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspreche dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, hieß es in dem anschließenden Bericht. Private Musik- und Tanzschulen leisteten "einen erheblichen Beitrag zur musiksch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen".

Der Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung hatte sich bereits am Wochenende abgezeichnet. An der geplanten Änderung halte das Bundesfinanzministerium "nicht länger fest", zitierte die Tageszeitung "Die Welt" aus einem Brief des parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk an die finanzpolitischen Sprecher von Union und FDP.

In ersten Reaktionen äußerten die Betroffenen ihre Erleichterung. Man habe in vielen Gesprächen und Briefen deutlich gemacht, was der Gesetzentwurf "nicht nur für uns, sondern gerade auch für die kulturelle Bildung in Deutschland bedeutet", erklärte der Vorsitzende des Bundesverbands deutscher Privatmusikschulen (bdpm), Michael Moch. Mit dem Protest sei zudem das Bewusstsein geweckt worden, "dass musikalische Bildung und deren Ausübende und Lehrende in unserer Gesellschaft Wert geschätzt werden", sagte bdpm-Generalsekretärin Ines Theileis. Von einem "durchschlagenden Erfolg" sprach der Deutsche Tonkünstlerverband.

(wa)

Mehr zum Thema:

Weitere Meldungen zur Umsatzsteuer für private Musikschulen

Links:

http://www.bundestag.de/
Bericht des Bundestags-Finanzausschusses (S. 5-7 und 15)
http://www.bdpm.biz/

 

 

Mehr zu diesen Schlagwörtern: , , ,
Print Friendly