Berlin (MH) – In den Berliner Kultureinrichtungen gilt vom (heutigen) Montag an die 2G-Regel. Danach erhalten nur vollständig geimpfte oder genesene Besucher Einlass zu Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern. Zudem gilt die Maskenpflicht im Gebäude und am Sitzplatz. Die neue Verordnung hat eine Laufzeit bis 28. November 2021.
Beim Einlass muss fortan der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder eine überstandene Covid-19-Infektion vorgezeigt werden, teilten etwa die Berliner Philharmoniker und die Staatsoper Unter den Linden mit. Sollten bereits erworbene Tickets aufgrund der 2G-Regelung nicht eingelöst werden können, stornieren die Häuser die Karten und erstatten das Geld zurück.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können weiterhin ein negatives Testergebnis vorweisen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen und brauchen eine ärztliche Bescheinigung über ihre Impfunfähigkeit sowie einen negativen Corona-Test.
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(wa)
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