Rostock – Die Deutsche Orchestervereinigung hat vor dem Arbeitsgericht einen Sieg gegen das Volkstheater Rostock errungen. Dieses muss nun Stellen in der Norddeutschen Philharmonie nachbesetzen. Die Gewerkschaft als Klägerin sah den 2014 geschlossenen Haustarifvertrag als nicht erfüllt an, da seit April 2016 fünf Stellen nicht nachbesetzt worden seien. In dem Vertrag hatten die Musiker auf Gehalt verzichtet, im Gegenzug waren der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie die Nachbesetzung frei werdender Stellen vereinbart worden.
Das Arbeitsgericht verurteilte am Freitag das Volkstheater, zwei Arbeitnehmern einen Arbeitsvertrag anzubieten. Für drei weitere nicht besetzte Stellen sei das Einstellungsverfahren zu beginnen. "Es herrscht der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind", lautete der zentrale Satz im Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der mündlichen Anhörung Anfang März habe das Volkstheater die Meinung vertreten, dass die entsprechende Regelung im inzwischen gekündigten Haustarifvertrag nicht verbindlich sei und berief sich auf fehlende finanzielle Mittel. Sie war ferner der Auffassung, dass diese Regelung die grundrechtlich garantierte Kunstfreiheit einschränke. Die Umstände am Theater hätten sich 2014 dramatisch verändert.
Laut Gericht wird die Kunstfreiheit durch die Besetzungsregel nicht unzulässig eingeschränkt. Die Nichtbesetzung der freien Stellen sei eine Störung des Vertrages. Darin hatte sich das Volkstheater verpflichtet, 73 Planstellen besetzt zu halten beziehungsweise frei werdende Stellen unverzüglich nachzubesetzen.
Das Urteil sei verbandspolitisch von großer Bedeutung für die tarifliche Handlungsmöglichkeit einer Gewerkschaft und bestätige deren Durchsetzungsfähigkeit, teilte die Deutsche Orchestervereinigung mit. Es stärke die Norddeutsche Philharmonie künstlerisch und sei ein bedeutendes Signal in Richtung Planstellenerhalt der Klangkörper.
(dpa/MH)
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