Mainz – Die Klage des Rheingau Musik Festivals gegen eine Anti-Fluglärm-Initiative ist vom Landgericht Mainz abgewiesen worden. Die Initiative aus der rheinland-pfälzischen Hauptstadt hatte Briefe an Pianisten verfasst, in denen sie auf mögliche Störungen durch Flugzeuge bei dem Festival hinwiesen. Das Landgericht befand nun am Donnerstag, die Initiative habe damit keine falschen Tatsachen behauptet, das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiege. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Fluglärmgegner hatten in ihrem Schreiben auf angebliche personelle Verflechtungen zwischen Festival, Flugbranche, Flugsicherung und hessischer Landesregierung hingewiesen. In der Vergangenheit seien sogar schon Flugrouten während Konzerten des Festivals verlegt worden. "Es wurden Flugrouten verlegt, deshalb ist das keine absichtlich falsche Tatsachenbehauptung", sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung.
Auch die Möglichkeit der Beeinträchtigung sei nicht bewusst falsch. Die tatsächliche Störung durch Flugzeuge rund um den größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main hatte das Gericht in diesem Zusammenhang nicht geprüft, wie der Gerichtssprecher erklärte.
Die Kläger waren zur Verkündung des Urteils nicht vor Gericht erschienen. "Ich denke, die haben auch nichts anderes erwartet als das Urteil, das heute gesprochen wurde. Insofern, denke ich, haben sie sich die Schande beziehungsweise die Schmach gespart", sagte Jochen Schraut, Vorstand der Initiative gegen Fluglärm. Für die eigene Seite wertete Schraut das Urteil als Bestätigung. "Es stärkt uns in unserer Arbeit, darum werden wir weitermachen und die Öffentlichkeit weiter informieren", sagte er.
Das Musikfestival mit Sitz im hessischen Oestrich-Winkel hatte geklagt, weil es die Briefe der Fluglärmgegner an unter anderem die renommierten Pianisten Martin Stadtfeld, András Schiff und Hélène Grimaud als geschäftsschädigend betrachtet hatte. Nicht nur Künstler, auch Sponsoren könnten deswegen abspringen, vermuteten sie.
Ob das Festival gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ließ Geschäftsführer und Intendant Michael Herrmann zunächst offen. "Wir werden jetzt in Ruhe prüfen, wie wir mit dieser – für uns enttäuschenden und unverständlichen – Entscheidung umgehen", betonte er. Er finde es "schade, dass solch offensichtlich frei erfundenen und bewusst ruf- und geschäftsschädigenden Aussagen nicht der Riegel vorgeschoben wird". In diesem Jahr findet das Festival vom 24. Juni bis zum 2. September statt.
(dpa/MH)
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(16.03.2017 – 17:00 Uhr)
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