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New York/Berlin (MH) – Gegen den Leipziger Geiger Stefan Arzberger wird es nach übereinstimmenden Medienberichten keinen Prozess wegen Mordversuchs in New York geben. Das Gericht in Manhattan habe die Klage abgewiesen, meldete die "New York Times". Der 43-Jährige sei frei, er könne die USA verlassen. Dies wolle er Ende Juli tun, berichtete die "Leipziger Volkszeitung" am Donnerstag unter Berufung auf Arzberger selbst.
Der ehemalige Geiger des Leipziger Streichquartetts war während einer Tournee in New York im März 2015 festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, nackt eine Amerikanerin in einem Hotelzimmer fast zu Tode gewürgt zu haben. Arzberger hat nach eigenen Angaben keine Erinnerung an die Tat. Nach 30 Stunden im Gefängnis kam er damals auf freien Fuß – gegen 100.000 Dollar Kaution. Er durfte seitdem New York nicht verlassen.
Laut "New York Times" haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Opfer der Klageabweisung zugestimmt. Vor allem mangele es an einem erkennbaren Motiv für den angeblichen Angriff.
Zugleich räumte Arzberger in der Anhörung eine Teilschuld ein: Körperverletzung ohne Vorsatz. Deshalb habe eine zivilrechtliche Klage Bestand, sagten seine Anwälte dem Mitteldeutschen Rundfunk. Diese werde voraussichtlich in einem halben Jahr verhandelt.
Die "Bild"-Zeitung zitierte Arzberger mit den Worten: "Danke an alle, die mir emotional und spirituell beigestanden haben und die mich großzügig während dieser sehr schwierigen 15 Monate unterstützten."
(wa, mit dpa)
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