Private Musikschulen fordern Rechtssicherheit bei Umsatzsteuer

30. August 2012 - 13:14 Uhr

Private Musikschulen befürchten weiterhin, dass ihr Unterricht ab 2013 umsatzsteuerpflichtig wird. Zwar habe das Bundesfinanzministerium die Absicht geäußert, im geplanten Jahressteuergesetz zwischen Bildungsleistungen und Freizeitgestaltung zu unterscheiden. Ein solches Statement ersetze jedoch keine Rechtssicherheit, erklärte der Bundesverband deutscher Privatmusikschulen (bdpm) in einer am Mittwoch verbreiteten Stellungnahme. Vielmehr müsse der Satz 4 in § 4 Nr. 21 UStG gestrichen werden.

Musikunterricht

Grundsätzlich begrüße der bdpm zwar das Bemühen des Ministeriums, private Musikschulen nicht benachteiligen zu wollen. Diese Differenzierung müsse aber auch im Gesetzestext erscheinen. Dort heißt es nach wie vor, dass Bildungseinrichtungen, die eine "Gewinnerzielung" anstreben, künftig von der Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen werden sollen. Der Bundesverband betonte, die Betreiber privater Musikschulen hätten als primäre Motivation nicht das Streben nach Gewinn. "Vielmehr sehen sie sich mit großer Selbstverständlichkeit und einem hohen Maß an Idealismus als bedeutende Säule der musikalischen Begabten- und Breitenbildung in Deutschland", heißt es.

In den vom Finanzministerium angekündigten Einzelfallentscheidungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sieht der bdpm keine Lösung. Damit sei es nicht möglich, "die weite Grauzone zwischen Freizeitgestaltung und Bildung exakt und für alle Finanzämter Deutschlands nachvollziehbar zu definieren". Vielmehr hätte der geplante Gesetzestext zwangsläufig eine Ungleichstellung verschiedener Anbieter von Musikunterricht zur Folge. Im übrigen sei die Streichung von Satz 4 mit dem Willen von Bundestag und Bundesrat EU-rechtlich möglich, da die Übernahme in deutsches Recht an dieser Stelle nicht zwingend sei.

Da zur Beruhigung "keine Veranlassung" bestehe, ruft der Bundesverband deutscher Privatmusikschulen zur Unterzeichnung der Online-Petition 26229 auf. Darin fordern der bdpm sowie der Deutsche Tonkünstlerverband und der Berufsverband für Tanzpädagogik, "die Steuerfreiheit der privaten Ballett- oder Tanz- oder Musikschulen ohne Einschränken" zu gewährleisten. Die Mitzeichnungsfrist der Petition läuft bis 20. September 2012.

(wa)

Mehr zum Thema:

Bisherige Meldungen zur Umsatzsteuer für private Musikschulen

Links:

http://www.bdpm.de/
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html

 

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