Köln/Berlin (MH) – Auch an kommunalen Theatern und Orchestern wird Kurzarbeit eingeführt. Darauf haben sich der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und drei Künstlergewerkschaften geeinigt, hieß es am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Tarifeinigung sieht Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld bei niedrigeren Vergütungen auf mindestens 95 Prozent des Nettoentgelts vor, bei höheren Vergütungen auf mindestens 90 Prozent. Für künstlerisch Beschäftigte mit geringer Gage kann auf 100 Prozent aufgestockt werden.
Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende. Er schließt betriebsbedingte Kündigungen und Nichtverlängerungsmitteilungen vorübergehend flächendeckend aus. Durch die Maßnahme sollen die Einnahmeausfälle der Theater und Orchester während der Corona-Krise kompensiert und die Arbeitsplätze aller künstlerisch Beschäftigten gesichert werden. Die Einigung gilt nicht für die Staatstheater und -orchester der Länder.
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(wa)
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