Berlin (mh) – Private Musikschulen bleiben von der Umsatzsteuer befreit. Die mit dem Jahressteuergesetz 2013 geplante Änderung der umsatzsteuerlichen Regelungen für Bildungsleistungen wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen, teilte der Finanzausschuss des Bundestags am Donnerstag in Berlin mit. Über das Jahressteuergesetz will der Bundestag am (heutigen) Abend abstimmen.
(Zusammenfassung folgt)
(wa)