Landesmusikräte erinnern an Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender – Rundfunkklangkörper "unersetzbarer Bestandteil"

27. Juli 2011 - 14:29 Uhr

Eine bessere Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrags haben die Landesmusikräte von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert. Deren Programmauftrag bestehe insbesondere darin, "einem größeren Publikum die Vielfalt musikalischer Stilrichtungen" zu präsentieren. Das müsse "zu publikumsfreundlichen Sendezeiten und in angemessenen Anteilen" geschehen, heißt es in einem Memorandum, das der Rundfunkausschuss der Konferenz der Landesmusikräte am Mittwoch veröffentlichte.

hr-Sinfonieorchester

"Wir sind vor allem in Sorge um die Rundfunkorchester, -chöre und -ensembles", sagte dazu die Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte, Ulrike Liedtke, dem Nachrichtenmagazin musik heute. Bei diesen dürfe nicht "noch mehr gespart und zusammengelegt" werden. Die Rundfunkklangkörper seien ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und "ein unersetzbarer Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland", so Frau Liedtke. "Sie ermöglichen mit ihrer Qualität und Besetzung herausragende Aufführungen und die Entdeckung bisher unbekannter Musik in Sendungen und Aufzeichnungen. Das können Andere so gar nicht erfüllen." Auch außerhalb der Senderäume seien sie Boten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ihre musik- und bildungspolitische Rolle wachse, je mehr an kultureller Bildung gespart wird. Durch qualitativ hochwertige Einspielungen erfüllten sie den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.

Nachholbedarf sieht der Rundfunkausschuss zudem bei der Programmgestaltung und -vermittlung der Sender. Vielfältige Musikstile sollten zur Sensibilisierung der Hörer führen, um aufzuklären und zu bilden. Besonders Jugendliche, deren bevorzugte Freizeitbeschäftigung die Musik ist, sollten aus den Angeboten von Radio, Fernsehen und Internet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Nutzen ziehen können. Bei ihnen sollten Bedürfnisse geweckt und nicht nur befriedigt werden.

Eine Stärke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei seine regionale Struktur. Daraus erwachse aber auch die Aufgabe, das regionale Musikleben durch Übertragungen und Berichterstattung zu unterstützen. Musikschaffende vor Ort seien auch Werbeträger der Sender. Zudem müsse der Laienmusikbereich und der musikalische Nachwuchs besser gefördert werden. Hier fehle es an regelmäßig auffindbaren Sendungen.

Die Rundfunkgebühren der Bürger seien Qualitätssicherungsgebühren, um Programmangebote unabhängig von der Quote zu ermöglichen. Der Rundfunkausschuss unterstütze die Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich in ihren Musik-Programmen von den Angeboten der privaten Medien mutig zu unterscheiden.

(wa)

http://www.musikrat.de/

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