Dresden – Sachsen will finanzielle Ansprüche des 2014 fristlos gekündigten Dresdner Opernintendanten Serge Dorny begleichen – sofern sie juristisch berechtigt sind. Zugleich erklärte das Kunstministerium am Freitag, dass es wegen geringer Erfolgsaussichten auf eine Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden (OLG) im Streit mit Dorny verzichtet.
Die sächsische Regierung hatte in dem Fall eine juristische Niederlage erlitten. Das OLG bestätigte ein Urteil der ersten Instanz, die die Kündigung als unrechtmäßig eingestuft hatte. Das Dresdner Landgericht sah seinerzeit keine "verhaltensbedingten Kündigungsgründe" und stellte fest, das sich Dorny "nicht pflichtwidrig" verhalten habe.
Der heute 54-Jährige war im Februar 2014 – ein halbes Jahr vor seinem geplanten Amtsantritt in Dresden – gefeuert worden. Damals arbeitete Dorny bereits mit einem "Vorbereitungsvertrag" in Dresden. Nach Darstellung der früheren Kunstministerin Sabine von Schorlemer (parteilos) hatte Dorny Vertrauen verspielt. Der Belgier sah sich selbst als Opfer eines Kompetenzgerangels mit dem Chefdirigenten der Sächsischen Staatskapelle Dresden, Christian Thielemann.
Das Ministerium ging auch am Freitag davon aus, dass sich die finanziellen Belastungen für den Freistaat in Grenzen halten werden. Grund: Dorny hat einen Vertrag als Opernintendant in Lyon. Sachsen müsste ihm nur dann einen Ausgleich zahlen, wenn sein Einkommen dort geringer ist als es für Dresden vereinbart war, lautet die Auffassung des Kunstministeriums. Im bisherigen Prozessverlauf habe Dorny aber dazu keine Aussagen gemacht.
Dessen weiteres Vorgehen ist noch unklar. Entsprechende Anfragen ließ er bisher unbeantwortet. Sein Anwalt Ernesto Loh war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Die juristische Auseinandersetzung zieht sich schon seit mehr als zwei Jahren hin. Zunächst scheiterte eine gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht in Dresden. Bei dem Termin wurden damals auch Summen genannt. Demnach sollte Dorny über seinen Intendantenvertrag in Dresden fünf Jahre lang insgesamt 1,5 Millionen Euro kassieren. Darüber lehnte Sachsen jeden Vergleich kategorisch ab. Nur beim Vorbereitungsvertrag war man bereit, sich mit Dorny zu vergleichen. Die Restsumme für diesen Kontrakt wurde auf bis zu 60 000 Euro beziffert.
Später ging der Fall an das Landgericht, welches dann die Kündigung für unrechtmäßig erklärte. Dagegen ging Sachsen in Berufung. Ende Juli dieses Jahres wies das OLG die Berufung als unbegründet zurück. "Der Beschluss stellt klar, dass der Vertrag von Herrn Dorny durch die Kündigung nicht beendet wurde", hieß es.
Ein neuer Intendant für die Oper war schon im Sommer 2015 ernannt worden. Der Schweizer Peter Theiler ist derzeit noch in Nürnberg und soll sein Amt in Dresden mit Beginn der Spielzeit 2018/2019 antreten.
Mehr zu diesem Thema:
➜ Gericht: Dornys Vertrag als Intendant der Semperoper besteht weiter
(26.07.2016 – 17:47 Uhr)
Link:
© MUSIK HEUTE. Alle Rechte vorbehalten – Informationen zum Copyright