Streit um Arbeitsverhältnis von Dresdner Chefdirigent beigelegt

19. Mai 2016 - 13:38 Uhr

Dresden – Der Streit um das Arbeitsverhältnis des Chefdirigenten der Dresdner Philharmonie, Michael Sanderling, ist beigelegt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund erkannte am Donnerstag vor dem Sozialgericht Dresden an, dass der 49-Jährige nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Damit sind keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Einen entsprechenden Beitragsbescheid hob der DRV-Vertreter auf. Die Verhandlung ging damit ohne Urteil zu Ende.

Michael Sanderling

Michael Sanderling

Die Rentenversicherung war zuvor von einem Angestelltenverhältnis ausgegangen. Die Stadt Dresden hatte als Auftraggeberin Sanderlings, der seit August 2011 Chefdirigent der Philharmonie ist, dagegen geklagt. Er sei freischaffender Künstler, der auch andere Engagements habe, argumentierte sie.

Die Vorsitzende Richterin sah nach einer ausführlichen Befragung Sanderlings keine Hinweise für ein Angestelltenverhältnis und sprach von einem "eindeutigen Fall". Der Dienstvertrag, der 20 Konzerte pro Spielzeit für jeweils mehrere Tausend Euro vorsieht, regele demnach nur den rechtlichen Rahmen für die einzelnen Konzerte.

Der Dirigent betonte, dass er in seinen künstlerischen Entscheidungen frei sei. "Ich dirigiere 40 Wochen pro Jahr in aller Welt, davon zehn in Dresden." Zum Ausgang des Streits wollte er sich nicht äußern.

(dpa/MH)

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