Finanzministerium: Private Musikschulen bleiben umsatzsteuerfrei

24. August 2012 - 02:05 Uhr

Private Musikschulen müssen weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. "Es bleibt dabei: Bildungsleistungen sind bisher und auch in Zukunft uneingeschränkt steuerfrei", sagte der Pressesprecher des Bundesfinanzministeriums, Johannes Blankenheim, am Donnerstag dem Nachrichtenmagazin musik heute. Dies gelte unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Lediglich bei Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen, sehe der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 die Umsatzsteuerpflicht vor. Damit werde eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Posaune vor dem BMF

Ob die Angebote privater Einrichtungen wie Musikschulen als reine Bildungsleistungen gewertet werden, richte sich danach, "ob diese auch Bestandteil des allgemeinen öffentlichen Schul- und Hochschulunterrichts sind", erklärte der Sprecher. In diesem Fall könnten privat-gewerbliche Schulen ihre Bildungsleistungen weiterhin umsatzsteuerfrei anbieten. Beim Musikunterricht werde es "nicht zu einer unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung zwischen öffentlichen und privatrechtlichen Einrichtungen" kommen.

Lediglich Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen, müssen nach EU-Recht künftig besteuert werden – sowohl bei privatrechtlichen wie auch öffentlich-rechtlichen Anbietern. In Bezug auf Bildungsleistungen, die auch der Freizeitgestaltung dienen, habe der nationale Gesetzgeber jedoch Handlungsspielräume. Das betreffe beispielsweise Tanzschulen für Erwachsene, Kurse und Vorträge im kulturellen und kreativen Bereich, Fahr- oder Flugschulen. Diese Fortbildungen seien nur umsatzsteuerfrei, wenn der Anbieter keine Gewinnerzielungsabsicht habe.

Welche Leistungen als reine Bildungsmaßnahme gelten, müsse im Einzelfall entschieden werden. Um Rechtssicherheit zu schaffen, werde das Bundesfinanzministerium Fallgruppen definieren. "Unstreitig sind aber Leistungen, die vergleichbar im Schul- und Hochschulunterricht erbracht werden, als reine Bildungsleistungen anzusehen und damit umsatzsteuerfrei", betonte Blankenheim. Wenn beispielsweise ein Kind ein Instrument erlernt, sei das eine reine Bildungsleistung, "da Instrumentalunterricht Bestandteil des schulischen Musikunterrichts ist", erklärte der Sprecher.

In dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 war vorgesehen, privaten Musikschulen die Befreiung von der Umsatzsteuer zu streichen. Dagegen haben sowohl die Bildungseinrichtungen als auch Verbände wie der Deutsche Musikrat und die Musikinstrumentenbranche protestiert. Zahlreiche Musikschulen müssten die Umsatzsteuer an die Schüler weitergeben. Durch die daraus folgende Preiserhöhung würde der Unterricht für viele Eltern unerschwinglich.

Der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Siegmund Ehrmann, nannte die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums "mehr als überfällig". Unklar sei, warum die Regierung die Präzisierung erst nach massiven Protesten vorgenommen habe. Private Musikschulen und Bildungseinrichtungen leisteten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für die Kultur. "Dabei kommt ihnen auch ein wichtiger sozialer Auftrag zu. Bei einer steuerlichen Schlechterstellung solcher Einrichtungen wäre gerade dieser Auftrag in Gefahr", erklärte Ehrmann.

(wa)

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Link:

http://www.bundesfinanzministerium.de/

 

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