Rostock – Der Streit zwischen dem Volkstheater Rostock und der Gewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) geht in die nächste Runde. Das Volkstheater habe Berufung gegen eine Entscheidung des Rostocker Arbeitsgerichts eingelegt, teilte das Landesarbeitsgericht am Mittwoch mit.
Das Volkstheater war im April dazu verurteilt worden, insgesamt fünf Stellen zu besetzen, die seit April 2016 unbesetzt geblieben waren. Mit der Nichtbesetzung habe das Theater den Haustarifvertrag von 2014 nicht erfüllt. Darin hatten die Musiker der Norddeutschen Philharmonie auf Gehalt verzichtet, im Gegenzug war der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie die Nachbesetzung frei werdender Stellen vereinbart worden.
Zur nun eingelegten Berufung sagte DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens: "Es ist ärgerlich, wie das Volkstheater und die Stadt Rostock mit geschlossenen Verträgen umgehen." Beide würden damit auch eine Haltung zum Theater dokumentieren. "Ich finde das bodenlos", erklärte Mertens. Der Intendant des Volkstheaters, Joachim Kümmritz, wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern, wie eine Sprecherin sagte.
(dpa/MH)
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