Bund ermöglicht Ausfallhonorare für Künstler

29. April 2020 - 12:22 Uhr

Berlin (MH) – Die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen können Künstlern Ausfallhonorare für Engagements zahlen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden. Die Regelung gelte ab sofort, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Mittwoch.

Monika Grütters

Monika Grütters

Voraussetzung sei, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Für Gagen unter 1.000 Euro könne ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden, bei Gagen über 1.000 Euro maximal 40 Prozent. Die Obergrenze des Ausfallhonorars liege bei 2.500 Euro.

Bisher konnten Honorare aus rechtlichen Gründen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gezahlt werden. "Jetzt ist es wichtig, dass alle Bundesländer ähnlich verfahren und es den von ihnen geförderten Kulturinstitutionen ebenfalls ermöglichen, Ausfallhonorare zu zahlen", sagte Grütters. Durch Absagen ihrer Veranstaltungen hätten viele Künstler ein regelmäßiges Einkommen verloren.

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(wa)

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