Düsseldorf: 2G-Regel in städtischen Kultureinrichtungen

15. Oktober 2021 - 15:07 Uhr

Düsseldorf/Berlin (MH) – In Düsseldorf müssen volljährige Besucher in städtischen Kultureinrichtungen ab 1. November eine vollständige Impfung gegen Corona oder eine Genesung davon nachweisen. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschule, die Clara-Schumann-Musikschule und Stadtbüchereien seien weiterhin auch mit negativem Testergebnis zugänglich. Für Veranstaltungen, zu denen die Landeshauptstadt einlädt, gilt die 2G-Regel bereits seit dem 1. Oktober.

Düsseldorf

Düsseldorf

Unabhängig von der 2G- oder 3G-Regelung bestehe nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. An festen Sitz- oder Stehplätzen könne darauf jedoch verzichtet werden.

Kinder und Jugendliche brauchen weiterhin keinen Immunisierungs- oder Testnachweis, da sie während des normalen Schulbetriebs regelmäßig getestet werden. Für Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können, wird die 3G-Regel angewandt, nach der auch ein Schnell- oder PCR-Test gilt.

© MUSIK HEUTE. Alle Rechte vorbehalten – Informationen zum Copyright

(wa)

Mehr zu diesem Thema:

Weitere Nachrichten

Links:

http://www.duesseldorf.de

Mehr zu diesen Schlagwörtern: , , ,
Print Friendly